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Was tun bei einem Sterbefall?

Ist Ihr Angehöriger zu Hause verstorben, rufen Sie den Hausarzt oder den ärztlichen Notdienst an, damit dieser den Tod feststellen und die Todesbescheinigung ausstellen kann.

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Danach rufen Sie uns bitte an, damit wir die Abholung übernehmen und einen Termin für die Besprechung bei Ihnen zu Hause oder in unserem Institut vereinbaren können.

Dazu wäre noch zusagen, dass es keineswegs gesetzlich notwendig ist, den Verstorbenen sofort auf den Friedhof zu überführen. Er kann bis zu 96 Std. zu Hause aufgebahrt werden. So haben die Angehörigen Zeit, sich von Ihrem lieben Verstorbenen verabschieden zu können.

Ihre persönliche Abschiednahme steht bei uns im Mittelpunkt. Wir bewahren Traditionen und sind zugleich offen gegenüber Neuem. Unabhängig von Religion, Weltanschauung und kulturellem Hintergrund. Dies ist ein wesentlicher Bestandteil bei der Trauerbewältigung.
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Welche Unterlagen sind notwendig?

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  • Todesbescheinigung vom Arzt
  • Bei Ledigen - die Geburtsurkunde
  • Bei Verheirateten - die Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch
  • Bei Geschiedenen - die Heiratsurkunde und das Scheidungsurteil mit
    Rechtskraft oder einen Familienbuchauszug
  • Bei Verwitweten - die Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
  • Bei Migranten (ausländische Mitbürger), die original Urkunde mit amtlicher Übersetzung
  • Bei Emigranten (Spätaussiedler), die original Urkunde mit amtlicher Übersetzung, die Einbürgerungsurkunde und der Registrierschein Bestattungsvorvertrag falls vorhanden
  • Die Rentenummer für die Beantragung der so genannten Drei-Monats-Rente
    für die Witwe oder den Witwer
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Außerdem besorgen wir für Sie:

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  • Entwurf und Abgabe von Todesanzeigen sowie Danksagungen in allen Zeitungen
  • Entwurf und Druck von Trauerkarten, Adressierung und Versand
  • Organisation der Sargdekoration
  • Vermittlung von Musikern zur Umrahmung der Trauerfeier
  • Bestellung der Kaffeetafeln
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Wir benachrichtigen für Sie

  • Krankenkasse und Versicherungsgesellschaften zur Anforderung von Sterbegeldern bzw. Lebensversicherungen
  • Abmelden von Renten, Beantragen der Überbrückungsrente für Ehepartner

Gerne beantworten wir Ihre Fragen, rufen Sie uns an,
und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin.

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  • Sigmaringer Straße 97
  • 72458 Albstadt-Ebingen
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  • Telefon: 07431 - 9 35 38 86
  • Telefax: 07431 - 9 38 99 34
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